Einschulung / Stichtagregelung / Schulpflicht
Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet werden, können ebenfalls aufgenommen werden. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die von der Schulleitung festgestellt wird.
Share by: